Gerade Rückfälle in die Sucht würden sofort festgestellt werden können. Wenn die Sicherheit der Öffentlichkeit derart stark gefährdet wäre wie behauptet, wäre auch eine stationäre Massnahme nicht angezeigt, da diese freiheitsorientiert und auf eine Freilassung ausgerichtet sei. Auch in fünf oder zehn Jahren könne es bei einer Freilassung zu einem Rückfall kommen; dieses Restrisiko könne nicht eliminiert werden. Die öffentliche Sicherheit könne sehr wohl mit einem Restrisiko umgehen. Dass dies nicht verantwortbar wäre, müsse anhand der persönlichen Freiheit beurteilt werden.