Mit einem solchen Risiko müsse eine freiheitliche und freiheitsliebende Gesellschaft umgehen können. Zur vom Gutachter festgehaltenen Wahrscheinlichkeit von 58% für das Risiko eines erneuten Gewaltdelikts des Beschwerdeführers führte dieser aus, entscheidend sei nicht die Statistik, sondern dass der Gutachter selber nicht damit rechne [dass er, der Beschwerdeführer, rückfällig werde] und ohnehin fälschlicherweise von schweren Gewaltdelikten auszugehen scheine.