Es gehe also nicht an, davon auszugehen, er würde plötzlich wildfremde Menschen auf der Strasse angreifen. Die Gefahr setze schliesslich voraus, was zu beweisen wäre, namentlich, dass es zu Drogenrückfällen kommen könnte. Die Abstinenz könne mittels Weisungen und Kontrollen überwacht werden und ausserdem sei der damalige Drogenrausch wohl kaum mit dem Konsum eines Joints zu vergleichen. Der Gutachter sage selber, dass er [der Beschwerdeführer] seit Jahren auf schwere Drogen abstinent sei. Der Beschwerdeführer führte weiter aus, gemäss Gutachter seien Gewaltdelikte «möglich», demnach aber nicht «zu erwarten».