Er [der Beschwerdeführer] habe gerade niemanden schwer verletzt. Seine Mutter habe die Anzeige bereits wenige Tage danach zurückziehen wollen und es sei lediglich eine versuchte schwere Körperverletzung gewesen. Das Delikt sei sodann nicht gegenüber einer unbekannten Person begangen worden, sondern gegenüber der eigenen Mutter, welche sich zeitlebens ambivalent gegenüber ihm verhalten habe und wohl selber auch nicht eine einfache Persönlichkeit gewesen sei. Es gehe also nicht an, davon auszugehen, er würde plötzlich wildfremde Menschen auf der Strasse angreifen.