Seit dem Jahr 2002 sei er jedoch im Vollzug einer Verwahrung, die von vornherein an keine bestimmte Dauer gebunden sei. Sodann habe er es sich letztlich selbst zuzuschreiben, dass er nach wie vor im Verwahrungsvollzug sei und diese Massnahme alljährlich erneut bestätigt werde (amtliche Akten SID, pag. 83).