Es erweist sich als sorgfältig, umfassend, fundiert und erscheint in allen Punkten nachvollziehbar und überzeugend. Die bisherigen therapeutischen Fortschritte sowie die noch zu behandelnden Problemfelder des Beschwerdeführers wurden ausführlich aufgezeigt und die Schlussfolgerungen stringent begründet. Zu den früheren Gutachten bzw. Berichten zeigt Dr. med. C.________ sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten auf (vgl. bspw. amtliche Akten SK 21 226, pag. 763). Er weist auf Widersprüche in der Begutachtung im Vergleich zum klinischen Befund hin (bspw. amtliche Akten SK 21 226, pag. 803).