18 24. Das Gutachten vom 22. November 2021 (amtliche Akten SK 21 226, pag. 581 ff.) sowie die Beantwortung der Ergänzungsfragen vom 7. Februar 2022 (amtliche Akten SK 21 226, pag. 955 ff.) basieren auf den vollständigen, der Kammer ebenfalls vorliegenden Akten. Das Gutachten wurde, soweit beurteilbar, lege artis und gestützt auf die geltenden wissenschaftlichen Methoden erstellt. Es erweist sich als sorgfältig, umfassend, fundiert und erscheint in allen Punkten nachvollziehbar und überzeugend.