__ in der Beantwortung der Ergänzungsfragen fest, der Beschwerdeführer habe seit 2017 durchaus Fortschritte erzielt, welche nicht als gering zu achten seien. Es werde daher empfohlen, begleitete Ausgänge sowie weitere Progressionsschritte in die künftige Behandlungsplanung bzw. in die Risikomanagementmassnahmen einzubeziehen (amtliche Akten SK 21 226, pag. 955 ff.).