Für den Beschwerdeführer empfahl Dr. med. C.________ auf entsprechende Frage hin eine psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, bei Bedarf mit medikamentöser Unterstützung, in Kombination mit sozio-milieu- therapeutischen Massnahmen. Auch eine psychotherapeutische Behandlung im einzeltherapeutischen Setting sowie eine Gruppentherapie sei zu empfehlen. Abschliessend und ebenfalls auf entsprechende Frage hin hielt Dr. med. C.________ in der Beantwortung der Ergänzungsfragen fest, der Beschwerdeführer habe seit 2017 durchaus Fortschritte erzielt, welche nicht als gering zu achten seien.