Zur Frage, welche strukturierenden Rahmenbedingungen in Bezug auf Arbeit, Beschäftigung, Wohnen, Bewährungshilfe, Auflagen und Weisungen etc. im Falle einer bedingten Entlassung des Beschwerdeführers installiert werden müssten, um Rückfälle zu verhindern, führte Dr. med. C.________ aus, die Frage der bedingten Entlassung müsse nicht von strukturierenden Rahmenbedingungen abhängig gemacht werden, sondern vielmehr von den Fortschritten, die der Beschwerdeführer in der Therapie erzielen sollte. Zum aktuellen Zeitpunkt könne unter Berücksichtigung der gutachterlichen Untersuchungsbefunde, der gesamten Vorakten und der aktuellen medi-