17 oder die FPA der JVA D.________. Der Wunsch des Exploranden, nach L.________ mit einer begleitenden ambulanten Behandlung oder in eine psychiatrische Klinik (J.________ oder K.________) verlegt zu werden mit dem Ziel, rasch entlassen werden zu können, sei als unrealistisch zu sehen. Gestützt auf die gute Therapiebereitschaft des Beschwerdeführers erachtete Dr. med. C.________ bei einer positiven Entwicklung mittel- bis langfristig auch die Entlassung aus einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB als möglich (amtliche Akten SK 21 226, pag. 841 ff.).