Gemäss VRAG [Violence Risk Appraisal Guide] bestehe beim Beschwerdeführer ein Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen infolge eines Gewaltdelikts innerhalb von fünf Jahren bei 58% und innerhalb von 12 Jahren bei 78%. Im aktuellen Setting einer stationären Massnahme sei das Risiko für die Begehung von künftigen Gewalthandlungen, die eine schwere körperliche Schädigung des Opfers zur Folge haben könnten, gemäss HCR-20 V-3 als niedrig zu beurteilen, auch das Risiko einer unmittelbar drohenden Gewalt. Zur Massnahmenbedürftigkeit hielt Dr. med.