Hinsichtlich der mit Gutachtensauftrag vom 15. Juli 2021 gestellten Fragen führte Dr. med. C.________ im Wesentlichen aus, die aktuelle gutachterliche Beurteilung unterscheide sich hinsichtlich der diagnostischen Überlegungen von der gutachterlichen Beurteilung im Jahre 2017 nicht. Zur Rückfallgefahr hielt er fest, aktuell könne es bei einer allfälligen Entlassung in die Freiheit zu einer eindeutigen Erhöhung des Rückfallrisikos für die Begehung der deliktischen Handlungen kommen, darunter auch zu Gewaltdelikten. Ein relevanter intensiverer Alkohol- und Drogenkonsum würde das Risiko für die Begehung von deliktischen Handlungen stark erhöhen.