16 Delikte, welche eine schwere körperliche Schädigung des Opfers zufolge haben könnte. Hingegen sei bei einer Entlassung aus der Massnahme zum jetzigen Zeitpunkt das Risiko für Gewaltdelikte, welche eine schwere körperliche Schädigung des Opfers nach sich ziehen könnten, als hoch zu beurteilen, dies insbesondere auch im Zusammenhang, falls es zu Alkohol- und Drogenrückfällen kommen sollte. Ein allfälliger relevanter Suchtmittelkonsum würde erneut zur Akzentuierung der problematischen Persönlichkeitsanteile des Exploranden führen und auch die bisherigen therapeutischen Fortschritte rasch zunichtemachen.