Im Weiteren sei in den letzten Jahren eine deutliche Abnahme der dissozialen Persönlichkeitsanteile im klinischen Bild des Beschwerdeführers festzustellen gewesen. Wenn es auch phasenweise zu vorübergehenden Rückschritten gekommen sei, sei beginnend 2013 und insbesondere seit 2017 eine positive Entwicklung auszumachen. Es könne seitens des Beschwerdeführers eine bessere Einsicht in die psychische Störung, aber auch in die Faktoren, welche das eigene Gewaltrisiko erhöhen würden, festgestellt werden. Der Beschwerdeführer zeige jedoch nach wie vor keine adäquate Einsicht in die Notwendigkeit einer milieutherapeutischen Behandlung.