15 seine Vorstellung einer Verlegung in eine halboffene Anstalt als nicht realistisch gesehen. Weiter hielt Dr. med. C.________ fest, der Beschwerdeführer habe seit 2017 keine gewalttätigen Handlungen mehr begangen, die einen zwingenden Bezug zu hoch delikts- und risikorelevanten Faktoren aufweisen würden.