den. Zusammengefasst führte Dr. med. C.________ zur Therapierbarkeit/Therapiebereitschaft aus, beim Beschwerdeführer sei eine positive Entwicklung beginnend 2013/2015 und seit 2017 klare Fortschritte in der Therapie mit einer positiven Entwicklung bezüglich der Einhaltung einer Alkohol- und Drogentotalabstinenz festzustellen. Dies habe zur Folge, dass inskünftig eine weitere Verbesserung der Legalprognose möglich sei. Der Beschwerdeführer würde, so Dr. med. C.________, von der Weiterführung der therapeutischen Massnahme profitieren, weshalb die therapeutische Arbeit aus forensisch-psychiatrischer Sicht unbedingt fortgesetzt werden sollte.