Vor dem Hintergrund der anamnestisch bekannten schweren Suchtproblematik und dem bisherigen Verlauf sei diese Entwicklung hinsichtlich des Suchtmittelkonsums eindeutig als Fortschritt zu sehen. Dass der Beschwerdeführer aktuell nach wie vor keine intrinsische Motivation für die Weiterführung von Cannabis- und Alkoholtotalabstinenz gezeigt habe, sei sicher prognoserelevant und müsse in der künftigen therapeutischen Arbeit detailliert thematisiert werden. Die Einhaltung einer Alkohol- und Drogentotalabstinenz inklusive Cannabis sowie auch der Nachweis einer Abstinenz mittels Laborabklärungen sei für das Bejahen von weitergehenden Vollzugslockerungen zwingend notwendig.