Auch die dysfunktionalen Anteile seiner Persönlichkeit seien diskutiert worden und der Beschwerdeführer habe zunehmend sein dysfunktionales und konfliktförderndes Verhalten selbstkritisch reflektieren können. Wenn auch im Verlauf das milieutherapeutische Setting in der FPA habe unterbrochen werden müssen und sich der Beschwerdeführer aktuell im Normalvollzug befinde, sei unter Berücksichtigung der gesamten Daten und im Vergleich zu früheren Jahren seit 2017 sicherlich von einer gesamthaft positiven Entwicklung auszugehen. Positiv vermerkte Dr. med. C.________ sodann, dass der Beschwerdeführer in der JVA H.___