der Beschwerdeführer habe, wenn auch mit Schwierigkeiten, 2013 das erste Mal bei einer Gruppentherapiesitzung mitgemacht. In dieser Zeit habe er nach wie vor harte psychotrope Substanzen konsumiert, seit 2015 sei der Konsum von solchen labortechnisch nicht mehr belegt und vom Beschwerdeführer eine Abstinenz geltend gemacht worden. Von 2015 bis 2017 sei eine weitere Phase zu beobachten, in welcher es zu gewissen Rückschritten gekommen sei. Eine tragfähige therapeutische Beziehung habe nicht aufgebaut werden können und es sei zum wiederholten THC-Konsum und zu verbalen Entgleisungen gegenüber dem Vollzugspersonal gekommen.