Es zeige sich, dass er Aufgaben, Prinzipe und Verpflichtungen nicht so genau nehme, was auch im Vollzugsalltag wiederholt zu Disziplinierungen geführt habe. Der Beschwerdeführer zeige eine klare Tendenz für impulsive und unbeherrschte Handlungsweisen, aber auch für eine Neigung körperlicher Aggression gegen andere Menschen und Tiere. Die Abklärungen der testpsychologischen Untersuchungen hätten hingegen durchaus eine adäquate Aggressionshemmung gezeigt, was dafür spreche, dass der Beschwerdeführer eigentlich in der Lage sei bzw. über Skills verfüge, wie er mit Aggressionen adäquat umgehen könne.