Seine Fähigkeit zum Erleben von Schuldbewusstsein oder zum Lernen aus Erfahrungen, besonders aus Bestrafung, sei eingeschränkt und der Beschwerdeführer zeige eine ausgeprägte Neigung, sein Fehlverhalten zu rationalisieren oder dafür andere oder die Gesellschaft verantwortlich zu machen. Zu den Befunden des durchgeführten Persönlichkeitsinventars (NEO-PI-R) hielt Dr. med. C.________ fest, diese würden einerseits für das niedrige Selbstwertgefühl des Beschwerdeführers und seine Neigung zu Traurigkeit und Hoffnungslosigkeit in Konfliktsituationen sprechen.