Gestützt unter anderem auch auf die klinischen Befunde führte Dr. med. C.________ sodann aus, der Beschwerdeführer zeige eine andauernde Verantwortungslosigkeit und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Pflichten gegenüber. Er zeige eine geringe Frustrationstoleranz sowie eine niedrige Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten. Seine Fähigkeit zum Erleben von Schuldbewusstsein oder zum Lernen aus Erfahrungen, besonders aus Bestrafung, sei eingeschränkt und der Beschwerdeführer zeige eine ausgeprägte Neigung, sein Fehlverhalten zu rationalisieren oder dafür andere oder die Gesellschaft verantwortlich zu machen.