ICD-10 F60.31 könne nach wie vor bestätigt werden. Der Beschwerdeführer sei in der näheren Vergangenheit wiederholt mit einer emotionalen Instabilität aufgefallen und neige dazu, impulsiv zu handeln, ohne die Konsequenzen seines Verhaltens im Voraus zu berücksichtigen. Er zeige eine eingeschränkte Fähigkeit vorauszuplanen. Hingegen sei es über einen langen Zeitraum zu keinen massiven gewalttätigen Verhaltensweisen mehr gekommen. In Bezug auf die Handgreiflichkeit, welche 2001 in G.________ (recte: G.________) zwischen dem Beschwerdeführer und einem Mitinsassen stattgefunden habe, seien in den Akten verschiedene Abläufe beschrieben worden;