12 und gelangte zum Ergebnis, die Diagnose einer Suchtproblematik, welche anamnestisch bekannt sei, könne (durch ihn) als Diagnose bestätigt werden, wobei von einer klaren positiven Entwicklung hinsichtlich der Entwicklung eines längeren Abstinenzverhaltens in beschützender Umgebung ausgegangen werde. Zur in der Vergangenheit gestellten Diagnose einer Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen Anteilen und dissozialen Anteilen führte Dr. med. C.________ aus, die Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung Borderline Typus gemäss ICD-10 F60.31 könne nach wie vor bestätigt werden.