Er habe angegeben, dass er im Falle einer Entlassung aus der Haft in geringen Mengen Cannabis und Alkohol zum Genuss konsumieren würde. In den letzten Jahren seien in den Akten keine Hinweise für den Konsum von Alkohol auszumachen gewesen, hingegen sei gemäss den vorliegenden Daten von einer noch nicht stabilen Cannabistotalabstinenz auszugehen (amtliche Akten SK 21 226, pag. 793 ff.). Unter der Rubrik diagnostische Überlegungen führte Dr. med. C.________ zusammengefasst aus, wie in der Vergangenheit wiederholt beschrieben worden sei, habe der Beschwerdeführer anamnestisch an einer Polytoxikomanie im Sinne von Konsum/Abhängigkeit von multiplen psychotropen Substanzen gemäss ICD-10