Zum Konsum von Kokain habe der Beschwerdeführer angegeben, seit dem 17. Lebensjahr Kokain konsumiert zu haben; der letzte Konsum sei 2001 oder 2002 gewesen. Gemäss den ihm vorliegenden Daten sei jedoch, so Dr. med. C.________, ein Kokainbesitz und – konsum letztmals im Jahr 2007 aktenkundig erwähnt worden. Abschliessend führte Dr. med. C.________ aus, der Beschwerdeführer habe im Rahmen der aktuellen Begutachtung angegeben, keine harten Drogen mehr nehmen zu wollen. Diesbezüglich sei bei ihm zumindest eine teilintrinsische Motivation festzustellen gewesen, insbesondere für die Einhaltung einer Abstinenz von Heroin und Kokain.