Dazu führte Dr. med. C.________ aus, in den Akten befinde sich ein positiver Befund auf Cannabis in der Urinprobe vom 25. Mai 2021, am 23. Juni 2021 habe der Beschwerdeführer zudem die Durchführung von Urinproben verweigert. Im Weiteren sei in den Akten eine positive Urinprobe mit Datum vom 11. März 2021 bekannt, wobei der Befund nicht ganz klar