64 StGB zeitnah und in Absprache mit der Fallverantwortlichen der BVD die Beantragung von begleiteten therapeutischen Ausgängen erfolgen könnte, habe beim Beschwerdeführer zu keiner beobachtbaren Steigerung der Motivation geführt. Dieser habe bekundet, dass ihm dazu die Kraft fehle und im Juni 2021 den Wunsch nach Entlassung und Rückkehr sowie Unterbringung in den