Es sei grundsätzlich möglich gewesen, mit dem Beschwerdeführer eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den für ihn relevanten Themen zu erreichen und er sei in der inhaltlich therapeutischen Mitarbeit weiterhin gut motiviert gewesen. In den Gesprächen sei jedoch zunehmend deutlich geworden, dass der Beschwerdeführer gegenüber dem therapeutischen Setting und der Notwendigkeit, sich darauf einzulassen, so ambivalent gewesen sei, dass er – wohl auch um diesem belastenden Zustand zu entrinnen – die Eskalation zu suchen gescheint habe.