er zeige jedoch im sozial konfrontativen milieutherapeutischen Setting erneut Auffälligkeiten, wobei eine davon rapportiert und der Beschwerdeführer wegen verbaler Bedrohung eines Mitinsassen mit drei Tagen habe arrestiert werden müssen. Es sei grundsätzlich möglich gewesen, mit dem Beschwerdeführer eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den für ihn relevanten Themen zu erreichen und er sei in der inhaltlich therapeutischen Mitarbeit weiterhin gut motiviert gewesen.