9 Der Disziplinarverfügung vom 5. Juli 2021 ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer habe massiv gegen die Zellentür eines Mitinsassen geschlagen, woraufhin er vom diensthabenden Personal mehrmals aufgefordert worden sei, in seine Zelle zu gehen, was er jedoch verweigert habe. Der Beschwerdeführer habe während der ganzen Zeit ein sehr bedrohliches Verhalten gezeigt. Als er in seiner Zelle habe eingeschlossen werden können, habe er mehrmals den Zellenruf betätigt, sich über den Einschluss beschwert und angefangen, massiv gegen die Zellentür zu treten.