Vom Beschwerdeführer wurden im Zeitraum vom 11. September 2020 bis am 23. Juni 2021 Urinproben genommen, wovon jene am 25. Mai 2021 einen positiven Befund auf Cannabis zeigte. Am 23. Juni 2021 verweigerte er die Urinprobe, was dazu führte, dass diese mit Disziplinarverfügung vom 28. Juni 2021 als positiver Befund auf Cannabis, Kokain und Opiate gewertet wurde (amtliche Akten SK 21 226, pag. 501 und pag. 675 ff.).