Am 11. Mai 2021 sei der Beschwerdeführer deshalb wieder in das Setting der FPA aufgenommen worden. Im Weiteren hielt E.________ fest, begleitete therapeutische Ausgänge wären indiziert, führte jedoch ebenso aus, dass diesen zwingend eine stationär-therapeutische Phase vorausgehen müsse, in der deutlich werde, dass der Beschwerdeführer seine individuellen Behandlungsziele erkannt und akzeptiert habe und die therapeutischen Aufgabenstellungen innerhalb der Massnahmenstation anpacke. Vom Beschwerdeführer werde erwartet, dass er für konfliktfördernde, nicht offensichtlich deliktrelevante Persönlichkeitsanteile sowie aus der langen Haftzeit stammende Verwahrlosungstendenzen und daraus re-