In einer therapeutischen Stellungnahme vom 12. Mai 2021 als Ergänzung zum therapeutischen Bericht vom 30. November 2020 hielt E.________ fest, die Integration des Beschwerdeführers in der FPA sei wie erwartet mit Schwierigkeiten verbunden gewesen. Er habe Mühe bekundet, sich die notwendige Steuerungsfähigkeit und Verantwortungsübernahme für sozialverträgliche und funktionale Verhaltensweisen abzuverlangen, wobei es sich um Regelverstösse gehandelt habe, die keinen zwingenden Bezug zu hoch delikt- und risikorelevanten Faktoren aufgewiesen hätten. Im Dezember 2020 habe der Beschwerdeführer den Wunsch geäussert, vom hoch konfrontativen Setting der FPA temporär entlassen zu werden.