Zur Behandlungsfähigkeit wurde festgehalten, der Beschwerdeführer habe grundsätzlich Offenheit und Motivation gegenüber einer forensisch-therapeutischen Behandlung im Setting der forensisch-psychiatrischen Abteilung (FPA) gezeigt. Als Empfehlung wurde schliesslich die Integration des Beschwerdeführers in das milieutherapeutische Setting der FPA, der Aufbau und die Stärkung der therapeutischen Beziehung, die Etablierung einer mittelfristigen THC-Abstinenz, die Weiterführung der Drogen- und Alkoholabstinenz sowie die Überprüfung mittels regelmässiger Kontrollen, die Weiterführung der Teilnahme in der Einstiegsgruppe und darauffolgend eine Teilnahme an einer Suchtbehandlung empfohlen.