Er sei grundsätzlich motiviert, sich den Herausforderungen, welche mit einer mittel- bis langfristigen Abstinenz verbunden seien, zu stellen und sei mittlerweile gut in der Lage zu merken, wann er infolge innerpsychischer Anspannung unter Druck komme und sich aus einer Situation entfernen müsse, um einem allfälligen impulsiven Verhalten zuvorzukommen. Zur Behandlungsfähigkeit wurde festgehalten, der Beschwerdeführer habe grundsätzlich Offenheit und Motivation gegenüber einer forensisch-therapeutischen Behandlung im Setting der forensisch-psychiatrischen Abteilung (FPA) gezeigt.