verläufe zu sprechen. Er habe ohne Widerstände auf eigene dissoziale oder impulsiv geprägte Verhaltensweisen eingehen können und habe beim Sprechen keine externalisierenden oder bagatellisierenden Tendenzen aufgewiesen. Von der Ausübung von Gewalt oder gewalttätigen Auseinandersetzungen habe er sich bisher deutlich distanziert. Weiter wurde im therapeutischen Erstbericht festgehalten, der Beschwerdeführer habe sich über die lange Haftzeit immer wieder selbst mittels Konsum von Suchtmitteln intramural Entspannung, eine «Auszeit» vom langwierigen und belastenden Haftalltag gegönnt.