7 E.________ im Wesentlichen fest, der Beschwerdeführer sei vom 8. Juli 2020 bis am 29. Oktober 2020 insgesamt neun Mal in den Therapieräumen des Sozialzentrums der JVA [D.________] konsultiert worden. Er sei dem Referenten [E.________] von Beginn an mit einer offenen und neugierig wirkenden Einstellung begegnet und sei in seinem Kontaktverhalten durchgehend adäquat gewesen. Gleichzeitig habe der Beschwerdeführer benennen können, dass es seine Zeit brauchen werde, bis er ein Vertrauen in den Therapeuten entwickeln könne.