6 tretung an der Exploration], pag. 945 ff. [Nichtzulassung bzw. Anpassung der vom Beschwerdeführer gestellten Ergänzungsfragen] und pag. 1091 ff. [Nichtdurchführung einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung]). Diese vorgebrachten Rügen wurden während des Schriftenwechsels bereits hinlänglich behandelt, weshalb auf eine Wiederholung verzichtet werden kann. III.