Kontakt gehabt, der anwaltlichen Vertretung des Beschwerdeführers kein Teilnahmerecht an der Exploration zugestanden (amtliche Akten SK 21 226, pag. 991 ff.), sämtliche Ergänzungsfragen von seiner Seite entweder abgelehnt oder bis zur Unkenntlichkeit abgeändert und im vorliegenden Verfahren auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet (amtliche Akten SK 21 226, pag. 993 ff.). An dieser Stelle wird vollumfänglich auf die Begründungen in den jeweiligen Verfügungen bzw. im entsprechenden Beschluss verwiesen (vgl. amtliche Akten SK 21 226, pag.