Den übrigen Parteien gab sie Gelegenheit, sich zu den Anträgen des Beschwerdeführers zu äussern (amtliche Akten SK 21 226, pag. 417 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 7. Juli 2021 die Abweisung der vom Beschwerdeführer gestellten Anträge, ebenso die Vorinstanz mit Eingabe vom 12. Juli 2021 (amtliche Akten SK 21 226, pag. 425 ff. sowie pag. 429). 8. Mit Verfügung vom 15. Juli 2021 wurden die Anträge des Beschwerdeführers begründet abgewiesen und Dr. med. C.________ mit der forensisch-psychiatrischen Begutachtung beauftragt (amtliche Akten SK 21 226, pag. 433 ff. sowie pag. 439 ff.).