Mit Schreiben vom 28. Juni 2021 teilte der Beschwerdeführer mit, eine Stellungnahme sei nicht möglich. Er beantragte indessen, ihm sei die Möglichkeit zu erteilen, drei unabhängige Gutachter zu bezeichnen und die Auswahl des Gutachters zu überlassen, eventualiter durch ein Zufallsprinzip zu ermitteln, und seiner Rechtsvertretung überdies die Teilnahme an der Exploration zu gestatten (amtliche Akten SK 21 226, pag. 409 ff.).