Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 16. März 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte, mehrfach begangen in der Zeit zwischen: 1. November 2014 und Oktober 2015 in Bern und Thun zum Nachteil der Gläubiger der Pfändungsgruppe .________ (Ziff. 2.1 der AKS vom 12. Juni 2019); 2. September 2016 und Januar 2017 in Bern und Muri zum Nachteil der Gläubiger der Pfändungsgruppe .________ (Ziff. 2.2 der AKS vom 12. Juni 2019);