41 OR und Art. 126 und 432 ff. StPO verurteilt zur Bezahlung von EUR 6'565.00 Schadenersatz zuzüglich Zins von 5 % seit dem 20. Januar 2011 an D.________». Nicht zu korrigieren ist demgegenüber Ziff. III.8. Der Beschuldigte bat D.________ um ein Darlehen von EUR 6'500.00, weshalb sich auch sein Vorsatz auf diesen Betrag erstreckt. 59 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.