Im Weiteren springt ins Auge, dass Rechtanwalt B.________ offensichtlich jedes Weiterleiten eines Dokuments (das ergibt sich aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Eingang der amtlichen Entscheide am selben Tag) mit einem Aufwand von 0.1 Stunden veranschlagte, was nicht sachgerecht ist. Unter den Titeln «E-Mail Klient» und «diverse Telefongespräche» sind daher 4 Stunden abzuziehen. Ferner scheinen auch die geltend gemachten Auslagen übersetzt, da die veranschlagten Kopien das oberinstanzliche Aktendossier bei weitem übersteigen. Insgesamt werden Rechtsanwalt B.________ neben den Reisespesen von CHF 28.00 daher 250 Ko-