21.6 Fazit Insgesamt ist die Gesamtstrafe aufgrund der vorhandenen Vorstrafen sowie der Delinquenz während des laufenden Verfahrens um 3 Monate zu erhöhen, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und Alters des Beschuldigten jedoch 57 wieder um 2 Monate zu mindern. Insgesamt erhöht sich die Gesamtstrafe unter Berücksichtigung der Täterkomponenten somit von 52 auf 53 Monate. Bei dieser Strafhöhe fällt ein (teil-)bedingter Vollzug ausser Betracht.