In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass eine Strafmilderung betreffend die Darlehen wegen Art. 48 Bst. e StGB mangels Wohlverhaltens (vgl. die Verstrickungsbrüche gemäss E. 20 hiervor sowie die SVG-Widerhandlungen gemäss Urteil der Staatsanwaltschaft Region Oberland vom 3. Mai 2021) ausser Betracht fällt.