Der Beschuldigte ist nun auf einer Liste für die Nierentransplantation und diese kann praktisch zu jeder Zeit erfolgen. Im Übrigen ist ihm am 24. Oktober 2021 das linke Hüftgelenk ersetzt worden (pag. 2559). Diese Umstände in Verbindung mit dem bereits fortgeschrittenen Alter des Beschuldigten mit Jahrgang .________ führen zu einer leicht erhöhten Strafempfindlichkeit (Urteil des Bundesgerichts 6B_1276/2015 vom 29. Juni 2016 E. 2.5; MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, N 358) und wirkt sich entsprechend leicht strafmindernd aus.