56 21.3 Strafempfindlichkeit Wie die Vorinstanz zu Recht festhält (vgl. pag. 2489), ist der Beschuldigte gesundheitlich angeschlagen. Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Berichtsrapport vom 3. Februar 2022 muss er nach wie vor drei Mal pro Woche zur Dialyse. Mittlerweile hat sich ergeben, dass er für eine Nierentransplantation geeignet ist und ihm sind im Hinblick darauf am 4. Februar 2022 zwei Stents gesetzt worden. Der Beschuldigte ist nun auf einer Liste für die Nierentransplantation und diese kann praktisch zu jeder Zeit erfolgen.